Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgegenstand
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und / oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen und dem Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen schriftlich oder mündlich, fernschriftlich (wozu auch E-Mail zählt) oder fernmündlich den Vertragsabschluss bestätigt. Schriftliche Angebote (Brief, Fax, E-Mail) seitens Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen sind verbindlich für die Dauer von 7 Tagen seit Aussendung des Angebotes.
Die Angebote im Online-Bereich (Internet-Homepage: http://www.riedle-it.de sowie http://www.riedle-it.liefert-es.com) sind unverbindlich. Die Beauftragung von Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen kann über die Homepage erfolgen, sofern Angebote mit einer speziellen Bestellfunktionalität (Auswahl durch Klicken mit der Maus) vorhanden sind. Durch Anklicken der Bestellung gibt der Käufer Klaus Riedle, ITDienstleistungen gegenüber eine verbindliche Bestellung der Dienstleistung ab. Das gleiche gilt, wenn der Kunde eine Bestellung persönlich oder telefonisch erteilt oder in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) übermittelt. Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen ist berechtigt, das kundenseitige Vertragsangebot innerhalb einer Woche abzulehnen. Die Annahme kann durch die Erbringung der Dienstleistung, oder, wenn der Inhalt der Bestellung die Lieferung einer Ware ist, durch die Auslieferung der Ware, oder in allen Fällen auch dadurch erklärt werden, dass Klaus Riedle, IT-Dienstleistungendem Kunden in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigt. Mit der Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.
3. Leistungen und Preise
Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen kann sich zur Erfüllung seiner Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den von Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen erbrachten Serviceleistungen handelt es sich um Dienstverträge (3.1. bis 3.3.) nach § 611 ff. BGB Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält oder für Installationsarbeiten notwendige Zugangsdaten und Kennwörter nicht bereitstellt bzw. mitteilt. In diesem Fall ist Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen berechtigt, den daraus entstandenen und entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
3.1 Installationsleistungen
Die Leistung wird von Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen am Ort der Aufstellung des Gerätes, über das Internet per Software-Fernsteuerung, über mündliche Anweisungen via Telefon oder per E-Mail-Anweisung erbracht. Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte aufgrund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, zusätzliche Verkabelungen, Durchführung einer Datensicherung, etc.), so werden diese Arbeiten und Zusatzaufwendungen (z.B. mehrfache Anfahrten zum Kunden) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen.
3.2 Reparatur- und Wartungsleistungen
Die Leistung wird am Ort der Aufstellung des Gerätes oder in den Räumen von Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen erbracht. Für die Leistungen von Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen – unabhängig vom Ergebnis – zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen nicht zu vertreten ist. Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen kann insoweit nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen,
- wenn der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt
- ein notwendiges Ersatzteil oder notwendige Software nicht mehr zu beschaffen ist
- der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den Geräten ermöglicht hat
- der Auftrag storniert wurde und Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen bereits auf dem Weg zum Kunden war
- oder / und der Auftrag während der Ausführung storniert wird
- die Arbeitsbedingungen aus einem vom Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind
Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instand zu setzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen beruhen.
Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten. Für Datenverluste oder/und Datenänderungen während oder nach der Reparatur- bzw. Wartungsleistungen übernimmt Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen keine Haftung. Der Auftraggeber bestätigt bei Auftragserteilung ausdrücklich, dass er im Besitz einer aktuellen Datensicherung ist und wird Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen gegenüber erklären, wenn dies nicht so ist.
3.3 Beratungsleistungen, Schulungen, Einweisungen
Bei Bedarf werden dem Kunden Einweisungen und Schulungen zu den installierten Produkten angeboten. Zum Teil sind die Kosten für diese kurzen Unterweisungen schon in den Installationspauschalen enthalten. Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen informiert den Kunden zuvor über zugehörige Leistungen. Alle darüber hinaus gehenden Leistungen werden gemäß dem jeweiligen Preisangebot in Rechnung gestellt.
Ansprüche gegen Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation oder / und Änderungen an einem Gerät zu erteilen. Anderenfalls erlischt Ersatzanspruch. Ein Ersatzanspruch entfällt auch, sofern die Beratung kostenfrei erfolgt. Bleibt ein Kunde oder dessen zu schulendes Personal einer oder mehreren Schulungen fern, berührt dies den Honoraranspruch von Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen nicht. Das Risiko der Verhinderung trägt insoweit der Kunde. Erfolgt der Rücktritt während der Schulung / Beratung, gilt dies entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass der erbrachte Teil der Leistungen nach den Festlegungen im Vertrag gesondert abgerechnet wird.
Telefonische Beratung ist grundsätzlich Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen hat den Kunden zuvor über den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung zu informieren. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen zustande. Die für einen Kostenvoranschlag anfallenden Kosten sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, gesondert nach Rechnungslegung zu erstatten.
4. Lieferung von Waren
Bei Direktlieferung der Ware an den Kunden hat Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen seine Leistungspflicht mit der Übergabe der Ware erbracht. Die Gefahr geht auf den Kunden über. Zur Erprobung oder zu leihweise gelieferten Gegenständen oder Software, sowie mietweise überlassenen Waren, verbleiben bei dem Kunden auf dessen Gefahr; er ist für die sachgemäße Benutzung und den zufälligen Untergang verantwortlich. Auf Verlangen sind die Waren zu Lasten des Kunden zu versichern.
5. Preise
Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen hält sich an die schriftlichen Angebotspreise (Brief, Fax, E-Mail) 7 Tage gebunden. Für die Standardserviceleistungen ist die aktuell gültige Preisliste zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Endkunden maßgebend.
6. Informationspflichten
Der Kunde ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich seine für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Daten Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn entstandenen Kosten (z.B. Anfahrt, Buchungskosten etc.) zu tragen, soweit sie durch sein Verschulden entstanden sind. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt.
7. Zahlungspflichten
Zahlungen an Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, sofort ohne Abzug fällig. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen den Vertragspartnern unstrittig sind. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 20 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet.
8. Gewährleistung und Haftung
Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der Vertragspartner einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einem Monat und nicht offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums anzeigt. Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen die Überprüfung der fehlerhaften Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gestatten.
Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen haftet für andere Schäden als Körperschäden, die beim Vertragspartner eintreten, nur insoweit, als sie auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen, oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehhilfen von Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen zurückzuführen sind.
9. Eigentumsvorbehalt
Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt.
Solange der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten die Rechte von Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen durch Dritte beeinträchtigt werden oder solches drohen, hat der Vertragspartner unverzüglich Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen davon zu benachrichtigen und alle Informationen, die geeignet sind, die Rechte von Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen zu wahren, zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die Rechte von Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen hinzuweisen.
10. Schutzrechte
Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen dafür, dass er die von Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen.
Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen weist darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 33 BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis. Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass sie keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners übernehmen, selbst nutzen oder an Dritte weitergeben wird, sofern sie hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollte. Personenbezogene Daten, insbesondere Name, Adresse oder E-Mail-Adresse werden soweit möglich auf freiwilliger Basis erhoben. Ohne Ihre Einwilligung erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
11. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen Gerichtsstand. Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Klaus Riedle, IT-Dienstleistungen Erfüllungsort. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Mainz, im April 2018
§ 611 BGB Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.
§ 33 BDSG Benachrichtigung des Betroffenen
(1) Werden erstmals personenbezogene Daten für eigene Zwecke ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene von der Speicherung, der Art der Daten, der Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und der Identität der verantwortlichen Stelle zu benachrichtigen. Werden personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene von der erstmaligen Übermittlung und der Art der übermittelten Daten zu benachrichtigen. Der Betroffene ist in den Fällen der Sätze 1 und 2 auch über die Kategorien von Empfängern zu unterrichten, soweit er nach den Umständen des Einzelfalles nicht mit der Übermittlung an diese rechnen muss.
(2) Eine Pflicht zur Benachrichtigung besteht nicht, wenn
1.der Betroffene auf andere Weise Kenntnis von der Speicherung oder der Übermittlung erlangt hat,
2.die Daten nur deshalb gespeichert sind, weil sie aufgrund gesetzlicher, satzungsmäßiger oder vertraglicher Aufbewahrungsvorschriften nicht gelöscht werden dürfen oder ausschließlich der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle dienen und eine Benachrichtigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde,
3.die Daten nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, namentlich wegen des überwiegenden rechtlichen Interesses eines Dritten, geheimgehalten werden müssen,
4.die Speicherung oder Übermittlung durch Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist,
5.die Speicherung oder Übermittlung für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung erforderlich ist und eine Benachrichtigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde,
6.die zuständige öffentliche Stelle gegenüber der verantwortlichen Stelle festgestellt hat, dass das Bekanntwerden der Daten die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden oder sonst dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde,
7.die Daten für eigene Zwecke gespeichert sind und
a) aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen sind und eine Benachrichtigung wegen der Vielzahl der betroffenen Fälle unverhältnismäßig ist, oder
b)die Benachrichtigung die Geschäftszwecke der verantwortlichen Stelle erheblich gefährden würde, es sei denn, dass das Interesse an der Benachrichtigung die Gefährdung überwiegt,
8.die Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert sind und
a) aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen sind, soweit sie sich auf diejenigen Personen beziehen, die diese Daten veröffentlicht haben, oder
b) es sich um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten handelt (§ 29 Absatz 2 Satz 2)
und eine Benachrichtigung wegen der Vielzahl der betroffenen Fälle unverhältnismäßig ist,
9.aus allgemein zugänglichen Quellen entnommene Daten geschäftsmäßig für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung gespeichert sind und eine Benachrichtigung wegen der Vielzahl der betroffenen Fälle unverhältnismäßig ist.
Die verantwortliche Stelle legt schriftlich fest, unter welchen Voraussetzungen von einer Benachrichtigung nach Satz 1 Nr. 2 bis 7 abgesehen wird.